Viele Werkstätten erstellen Kostenvoranschläge für Versicherungen. Diese Dienstleistung wird oft kostenlos durchgeführt. Das Reparaturrisiko liegt bei einem
Kostenvoranschlag jedoch auf Seiten der Werkstatt. Weiterhin verwehren Sie dem Kunden eine Ihm evtl. zustehende Wertminderung, da diese nur durch einen Sachverständigen festgesetzt werden
kann.
Wir helfen Ihnen, sich auf Ihre Kernkompetenz - der fachgerechten Reparatur der Kraftfahrzeuge - zu konzentrieren.
Durch die Erstellung eines Unfallgutachtens durch uns erhalten Sie Rechtssicherheit gegenüber Ihren Kunden und der Versicherung. Bei Reparaturerweiterungen kann
die Notwendigkeit durch den Gutachter rechtssicher dokumentiert werden. Das Prognoserisiko trägt in diesem Fall der Schädiger, also die gegnerische Haftpflicht-versicherung und nicht
Sie. Unberechtigten Kürzungen der Reparaturrechnung durch die Versicherungen kann somit wirksam begegnet werden.
Weiterhin können Sie, wenn der Bedarf besteht die Unterstützung unseres Faktoringpartners in Anspruch nehmen und sichern damit Ihre Liquidität durch schnelle
Auszahlung Ihrer Reparaturrechnung. Sie müssen nicht mehr auf langwierige Reparaturfreigaben des Regulierers warten, oder sich auf dessen Löhne verweisen lassen damit die Abrechnung schneller
erfolgt.
Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da...........